INTERNA - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
Durch eine Auftragserteilung gelten die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen der Firma INTERNA als vom Kunden anerkannt. Kunden sind sowohl juristische als auch natürliche Personen.
2) Erteilung von Aufträgen
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftrag von INTERNA oder vom Kunden schriftlich bestätigt worden ist. Im Interesse einer schnellen und unkomplizierten Zusammenarbeit kann der Kunde den Auftrag per eMail (elektronisch), per Telefon, per Fax, persönlich oder per Brief erteilen.
3) Ausführung durch Dritte
INTERNA arbeitet zur bestmöglichen Durchführung der erhaltenen Aufträge zum Teil mit unabhängigen Übersetzern und Dolmetschern zusammen. Dabei haftet INTERNA für die Wahl der beauftragten Dritten. Die Geschäftsverbindung besteht zwischen INTERNA und dem Kunden, der Kontakt zwischen dem Kunden und dem beauftragten Übersetzer bedarf der ausdrücklichen Einwilligung durch INTERNA.
4) Angebote und Preise
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Die in Angeboten genannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 16 Prozent. Die Endpreise sind innerhalb von 15 Tagen zahlbar, ohne Abzüge oder Rabatte, es sei denn, andere Zahlungsziele sind ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung genannt worden. Anfallende Zuschläge oder Mehrkosten können ebenfalls mit dem Kunden vorab besprochen und in der Auftragsbestätigung genannt werden.
5) Vergütung
Übersetzungsarbeiten und Dolmetschereinsätze sind Dienstleistungen. Die Vergütung ist innerhalb von 15 Tagen nach Abgabe der Übersetzung oder nach dem Dolmetschtermin fällig. Bei umfangreichen Arbeiten darf INTERNA Akontozahlungen vom Auftraggeber verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung).
6) Eilaufträge
Für die Erledigung von Eilaufträgen, deren Anfertigung die Leistung von Überstunden außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends, nachts oder über das Wochenende) erforderlich macht, kann ein Zuschlag bis zu 50% in Rechnung gestellt werden. Ob und in welcher Höhe ein solcher Eilzuschlag erhoben wird im Einzelfall in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
7) Liefertermine
Die von INTERNA angegebenen Liefertermine werden grundsätzlich eingehalten. Dennoch können sie immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Übersetzung gilt als geliefert, wenn sie nachweisbar (z.B. durch digitales Sendeprotokoll) an den Kunden geschickt wurde. Übersetzungen können natürlich auch als Ausdruck oder auf einem Datenträger (CD, Diskette) zugestellt werden. Zeitangaben beziehen sich auf MEZ (mitteleuropäische Zeit).
8) Lieferverzug, Nicht-Lieferung
Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn INTERNA eine Lieferfrist unangemessen lange überschritten hat, und eine angemessene, schriftlich mitgeteilte Nachfrist nicht eingehalten hat. Der gleiche Sachverhalt trifft auch für eine Nicht-Lieferung zu. Die Nachfrist ist nur dann nicht notwendig, wenn der Kunde bereits bei der Auftragserteilung schriftlich darauf hingewiesen hat, dass die Ausführung der vertraglichen Leistung nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist für ihn bedeutungslos ist.
9) Störung, höhere Gewalt, Schließung und Einschränkung des Betriebes, des Netzwerk- und Serververkehrs
INTERNA hat technische Maßnahmen getroffen, um alle Daten vor Missbrauch, Verlust, Zerstörung, Veränderung und vor Schäden durch Computerviren- und würmern zu schützen. Deshalb sind Schäden der oben genannten Art nicht zu erwarten. Sollte wider Erwarten ein Schaden der oben beschriebenen Art eintreten, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Bei der Lieferung von Dateien per eMail, DFÜ oder durch andere Wege der Fernübertragung ist der Kunde selbst für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte auf mögliche Viren zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden nicht anerkannt.
Eine Haftung für Schäden, die durch Störung des Betriebs, z.B. durch höhere Gewalt wie Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von INTERNA nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, ist ausgeschlossen.
In den genannten Ausnahmefällen darf INTERNA ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Betrieb, ganz oder teilweise, eingestellt werden muss.
10) Stornierung von Übersetzungs- und Dolmetschaufträgen
Zieht der Kunde (Auftraggeber) einen erteilten Übersetzungsauftrag zurück, ohne dazu vertraglich berechtigt zu sein, so müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
Im Falle einer Stornierung bereits erteilter Dolmetscheraufträge sind folgende Kosten fällig:
Nach Auftragserteilung sind | 25 % |
30-16 Tage vor Beginn des vereinbarten Dolmetschertermins | 50 % |
15 Tage vor Beginn des vereinbarten Dolmetschertermins | 100 % |
des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Nebenkosten, je nach Aufwand, können hinzukommen.
11) Abtretung, Aufrechnung, Zurückhaltungsrechte
Es bedarf der schriftlichen Zustimmung durch INTERNA, wenn der Auftraggeber die Rechte aus dem geschlossenen Vertrag abtreten möchte.
12) Haftung und Reklamationen
Erhebt der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Übersetzung keinen schriftlichen Einwand (Eingang bei INTERNA), unter Benennung des Mangels, so gilt eine Übersetzung als vertragsgemäß. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
13) Schadensersatz
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen an INTERNA weitergeleitet hat. INTERNA haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, eine falsche, oder unvollständige Auftragserteilung zustande gekommen sind oder die durch missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext verursacht sind.
Wenn der Kunde bei der Auftragserteilung den Verwendungszweck für die Übersetzung nicht angibt oder falsch angibt, dann kann er keinen Schadenersatz verlangen, wenn sich die Übersetzung als nicht geeignet oder falsch adaptiert erweisen sollte. Ist eine Übersetzung für den Druck vorgesehen und INTERNA erhält keine Korrekturabzüge vor der Drucklegung, so kann INTERNA keine Haftung für eventuelle Fehler und daraus resultierende Schäden übernehmen.
14) Mängelbeseitigung
Sollte eine Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweichen, hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. INTERNA wird die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, wenn diese angemessen ist, sonst innerhalb einer angemessenen Frist, durchführen. Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, wenn der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Diese Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn durch den Mangel der Wert oder die Tauglichkeit der Übersetzung nur unerheblich gemindert ist. Bei Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an INTERNA zurück.
Das Recht auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Kunden, z.B. durch unrichtige oder unvollständige Information oder fehlerhafte Ausgangstexte verursacht worden ist.
15) Übertragung und Versand
Der Versand oder die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf nicht elektronischem Transportwege übernimmt INTERNA keine Haftung.
16) Urheberrechte
INTERNA geht davon aus, dass alle Rechte eines zu übersetzenden Textes beim Auftraggeber liegen und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Durch das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung stellt der Auftraggeber INTERNA und den Übersetzer von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei. Mit der durchgeführten Übersetzung erhält der Auftraggeber auch die Nutzungs- und Verwertungsrechte, frei von allen Ansprüchen des Übersetzers. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen jedoch erst nach der vollständigen Bezahlung an den Auftraggeber über.
17) Datenschutz
Den Schutz aller persönlicher und firmenspezifischer Daten und Dokumente nimmt INTERNA sehr ernst und beachtet alle gesetzlichen Datenschutzregelungen sehr streng: Die zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für den jeweilig erforderlichen Zweck genutzt. Wenn Auftraggeber Daten über Ihre Person oder Ihre Firma mitteilen, erteilen Sie uns damit automatisch eine Einwilligung zur Speicherung und Nutzung im datenschutzrechtlichen Sinne. Diese Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Anfragen zu beantworten oder Übersetzungen oder andere Informationen zur Verfügung zu stellen. Daten von Auftraggebern werden niemals verkauft, an Dritte weitergeben oder in einer sonstigen Weise verwertet. Mit dem Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung erklärt sich der Auftraggeber mit diesem Sachverhalt einverstanden.
18) Geheimhaltung
Im Rahmen der Ausführung einer Übersetzung wird INTERNA die mitgeteilten Daten speichern, evtl. neu formatieren oder in irgendeiner Weise verarbeiten und einem festen oder freien Mitarbeiter zuleiten. Deshalb ist jeder INTERNA-Mitarbeiter, fest oder frei, verpflichtet, über Daten, Dokumente, Sachverhalte oder sonstige Informationen, die er in der Ausübung seiner Tätigkeit erhält, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die erhaltenen Informationen dürfen nicht langfristig gespeichert und erst recht nicht weitergegeben werden, sondern werden vollständig an INTERNA zurückgesandt. Anschließend werden alle Informationen zurück an den Auftraggeber übermittelt.
19) Auskunftsrecht
Auf Anfrage teilen wir jedem Auftraggeber mit, ob und welche Daten wir gespeichert haben. Diese Daten werden wir auf Wunsch ändern oder löschen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie weitere Fragen an uns haben.
20) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen INTERNA und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Bei Streitigkeiten gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten Bielefeld, der Hauptsitz von INTERNA.
21) Änderungen der Geschäftsbedingungen und Wirksamkeit
Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.